Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese haben somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Geltung, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens durch Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung oder der gelieferten Ware erklärt sich der Kunde mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Davon abweichende Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Absprachen und sonstige Erklärungen jeglicher Art sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich.

3. Lieferungen

Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers ab Werk, auch dann wenn frachtfreie Lieferungen vereinbart sind. Dasselbe gilt für eventuelle Leihemballage während des Hin- und Rücktransportes. Besteht seitens des Kunden keine schriftliche Weisung, erfolgt der Versand und die Verpackung nach bestem Ermessen. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Spediteur, Bahn oder Post. Die bei uns ermittelten Versand- bzw. Gewichtsmengen sind allein maßgebend. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben worden ist. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und mit Kopie an uns anzuzeigen.

4. Wareneingang

Jede Lieferung muss vor Verarbeitung im Großen erst im Kleinen unter Fabrikbedingungen ausprobiert werden. Schadensansprüche können deshalb nicht berücksichtigt werden. Eventuelle Reklamationen von Vorversuchen im Kleinen müssen stets von gebrannten und ungebrannten Mustern begleitet sein unter Angabe des Lieferdatums, der Rechnungsnummer und der Chargennummer.

5. Lieferzeit

Angaben zur Lieferzeit sind grundsätzlich unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei unverbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die Lieferzeit angemessen zu verlängern.
Lieferfristen beginnen erst, wenn der Kunde sämtliche von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht hat.
Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.

6. Preise und Zahlungen

Sämtliche Preise verstehen sich unfrei Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zugrunde gelegt.
Unsere Lieferungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto oder innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto zahlbar.

7. Produktangaben

Unsere Angaben über unsere Produkte und Verfahren beruhen auf umfangreicher anwendungstechnischer Arbeiten und Erfahrungen. Wir vermitteln diese Ergebnisse, mit denen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung übernehmen, in Wort und Schrift nach bestem Wissen, behalten uns jedoch technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, unsere Erzeugnisse und Verfahren auf Ihre Anwendung für den eignen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie für Anwendungen und Verfahrensweisen.

8. Mängelrügen

sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Waren beim Kunden zu erfolgen. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt die Geltendmachung jedweder Gewährleistungsansprüche gegen uns aus.

9. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht ein vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf Schadensersatz auf den Rechnungswert der betroffenen Ware begrenzt.

10. Aufrechnung, Leistungsverweigerung- und Zurückhaltungsrechte; Sicherheiten

10.1 Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungsrechten wegen anderer als unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen bedürfen unserer Zustimmung.
10.2 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

11. Gerichtsstand

ist der Sitz des Verkäufers oder – nach Wahl des Verkäufers – der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.

12. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

12.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
12.2 Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder -mangels eines solchen – zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer; die Verwahrung erfolgt unentgeltlich.
12.3 Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe unserer dann noch offenen Forderungen an uns ab.
12.4 Auf unser Verlangen hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Nr. 12.3 an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
12.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.
12.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 15%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

13. Beratung und Auskunft

Unsere Beratung für Anwendbarkeit und Verarbeitung unserer Erzeugnisse beruhen auf langjährigen Erfahrungen, sind jedoch insoweit unverbindlich, dass sie den Kunden nicht davon befreien, unsere Produkte auf ihre Eignung für deren bestimmten Zweck selbst zu überprüfen.